Ältere Menschen benötigen unseren besonderen Schutz und sind besonders gefährdet, dass Viruserkrankungen, auch durch das Coronavirus, schwere Verläufe nehmen.
Bitte helfen Sie uns, die Bewohner:innen dieser Einrichtung bestmöglich zu schützen und beachten Sie deshalb unbedingt unsere Zutrittsvoraussetzungen und Hygienebestimmungen.
Bitte beachten Sie hierzu die Coronaverordnung für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen (https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/coronavo-vulnerable-einrichtungen/) sowie unsere Aushänge.
Geimpfte und geboosterte Besucher müssen ein gültiges Impfzertifikat UND einen negativen Antigentest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 24 Stunden) vorzeigen.
Genesene Besucher (nicht länger wie 3 Monate) müssen ein gültiges Genesenenzertifikat UND einen negativen Antigentest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 24 Stunden) vorzeigen.
Nicht immunisierte Besucher bis zum vollendeten 1. Lebensjahr müssen einen negativen Antigentest (nicht älter als 6 Stunden) oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 24 Stunden) vorgezeigen. Wichtig: Bei nicht immunisierten Besuchern ist nur eine Person zulässig! Personen unter 18 Jahren werden nicht mitgezählt.
Bitte tragen Sie während Ihres Aufenthalts jederzeit eine FFP2-Maske. Dies gilt auch im Bewohnerzimmer. Bei Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist eine OP-Maske ausreichend. Asymptomatische Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
Bitte halten Sie zu anderen Personen mindestens 1,50 Meter Abstand.
Bitte halten Sie sich an die bekannten Hygieneregeln wie Hände desinfizieren, Niesen und Husten in die Armbeuge etc.